Fachanwalt für Strafrecht in Kiel
Das schriftlich vom Gesetzgeber erlassene Strafrecht umfasst Regeln für ein rechtskonformes und soziales Zusammenleben. Die Festlegung von Rechtsnormen im Strafgesetzbuch erläutern die Rechtsfolgen, die durch verbotene Handlungen entstehen und deren strafrechtliche Konsequenzen in Form von Freiheitsentzug oder Geldstrafe. Zu den nebenstrafrechtlichen spezialisierten Bestimmungen gehören u.a.:
Betäubungsmittelstrafrecht
Strafrechtliche Ahndung bei illegalem Erwerb, Herstellung, Anbau und Handel von Betäubungsmitteln.
Jugendstrafrecht
Beinhaltet eher einen erzieherischen Charakter und gilt für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Teilbereich des Strafrechts und begründet sich im Ordnungswidrigkeitengesetz. Die Anwendung erfolgt bei Rechtsverstößen, die nicht als schwerwiegend eingestuft werden.
Verkehrsstrafrecht
Feststellung von Vergehen in Bezug auf das Fahren unter Alkoholeinfluss, Medikamenten- oder Drogeneinnahme, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht).
Steuerstrafrecht
Wird häufig bei Delikten im Zusammenhang der Steuerhinterziehung angewendet.
Strafrecht allgemein:
Im Allgemeinen Strafrecht sind u.a. folgende Vergehen angelegt:
Körperverletzung
Unterscheidung zwischen Körperverletzung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung.
Delikte mit Tötungsfolge
Bei fahrlässiger Tötung (Totschlag) oder Mord liegen verschiedene Absichten zugrunde und es ergeben sich zwei unterschiedliche Tatbestände.
Sexualdelikte
Die Verbreitung, der Erwerb und Besitz von Bildern und Artikeln, die kinderpornografischen Inhaltes sind. Sexueller Missbrauch und Nötigung.
Diebstahl, Raub, Erpressung
Eintritt einer Abgrenzung zwischen räuberischer Erpressung und räuberischem Diebstahl.
Sachbeschädigung
Zerstörung und Beschädigung einer im fremden Besitz befindlichen Sache durch bspw. Brandstiftung.
Betrug
Die bereichernde und täuschende Handlung des Täters ist bezeichnend und steht für Taten in Bereichen der Urkundenfälschung, Hehlerei, Unterschlagung und Falschaussagen.
Zur Beweisführung wird durch die Polizei und Staatsanwaltschaft, als Strafverfolgungsbehörden, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zunächst muss der Tatbestand bzw. die Strafbarkeit und die daraus resultierende Schuld und Rechtswidrigkeit festgestellt werden, um an der beschuldigten Person eine Strafe zu verhängen und zu vollziehen.
Folgende Vorgehensweisen können zur Aufklärung eingeleitet werden:
Blutprobenentnahme
Zur Abgleichung von Täterspuren und Festlegung des Alkoholgehaltes im Blut.
Hausdurchsuchung
Zur Sicherstellung von Beweismitteln können Gegenstände beschlagnahmt und die Wohnung oder andere Räume durchsucht werden.
Vorläufige Festnahme
Zeitlich begrenzte Ingewahrsamnahme, bis ein Ermittlungsrichter eine Entscheidung vorlegt.
Vernehmung
Zum Sachverhalt geäußerte Aussagen des Beschuldigten oder Zeugen, die vor Gericht verwertet werden können.
Untersuchungshaft
Die Anordnung einer Untersuchungshaft entscheidet der Ermittlungsrichter. Häufig angesetzt bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr oder die Haftgründe entsprechen dem dringenden Tatbestand.
Zur Klärung der Verhältnisse und zur rechtlich wirksamen Einlegung von Rechtsmitteln ist es hier schon notwendig, einen Fachanwalt für Strafrecht einzubinden. Mit fundierten rechtlichen Kenntnissen erfolgt die Prüfung und Bewertung der Beweise, der Austausch mit Polizei und Staatsanwaltschaft, sowie die Einsicht in die Ermittlungsakten.
Gerichtsverfahren/Verteidigung
Die persönliche und soziale Situation des Betroffenen und dessen Umfeld leidet oft unter den erheblichen Auswirkungen eines strafrechtlichen Verfahrens. Durch den Aufbau einer guten Strafverteidigung kann der Ablauf bis und während des Gerichtsverfahrens positiver strukturiert werden. Die Vorgehensweise und die Tatbeteiligung müssen im Prozess eindeutig bewiesen werden.
Das Tatgeschehen wird unterteilt in:
Unterlassung
Kein Eingreifen zur Verhinderung einer Straftat.
Fahrlässigkeit
Durch unachtsames Verhalten ereignet sich die Tat.
Vorsatz
Die Tat wird wissentlich und bewusst begangen.
Notwehr
Die eigene Person oder Dritte schützen sich durch Selbstverteidigung vor Angriffen.
Häufig ist noch mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Strafrecht die Einführung entlastender Umstände möglich. Dadurch kann eine Einstellung des Verfahrens, eine Milderung der Strafe, Bewährung oder Freispruch erreicht werden.