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Rechtsanwalt für Familienrecht in Kiel

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt hauptsächlich die Rechtsverhältnisse zwischen Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind.

Zusätzlich sind gesetzliche Vertretungsfunktionen, die außerhalb einer verwandtschaftlichen Beziehung stehen, in Form von Vormundschaft, Pflegschaft, rechtliche Betreuung, Bestandteil des Familienrechts.

Das materielle Familienrecht ist im Wesentlichen im Vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten. Es regelt anhand von festgelegten Vorschriften, die Voraussetzungen und allgemeinen Rechtswirkungen, die zur Schließung einer Ehe oder nichtehelichen Lebenspartnerschaft erforderlich sind und dem daraus resultierendem Güterrecht. Auch Grundsätze, die bei einer möglichen Trennung bzw. Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft gelten und den sich daraus ergebenden Bestimmungen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich, sind inhaltlich erfasst.

Erfolgt eine Auflösung der geschlossenen Ehe oder Lebenspartnerschaft besteht ohne Ehevertrag der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ergibt sich in der Verbindung ein Zugewinn (Hausrat, Wohnung), so ist dieser bei Trennung zu gleichen Teilen auszugleichen. Dabei kann es zu vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen kommen.

Desweiteren wird bei einer Scheidung ermittelt, ob Unterhaltspflicht besteht. Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf entsprechende Leistungen, die in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ festgelegt sind und als Bemessungsgrundlage dienen. Der Ehegattenunterhalt muss in seiner Form und Höhe ausgewiesen werden.

Dabei sind der Bedarf des Unterhaltsberechtigten und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen zu klären. Unterhaltszahlungen sollten unmittelbar nach einer Trennung geltend gemacht werden, da ansonsten Ansprüche verfallen. Um Unterhaltslücken zu vermeiden, ist es schon während der Trennungsphase (Trennungsunterhalt) und nach der rechtskräftigen Scheidung (nachehelicher Unterhalt) ratsam, die jeweiligen Anträge fristgemäß einzureichen.

Sind Kinder vorhanden, ist es bei Auseinandersetzungen zwischen den Betroffenen häufig schwierig, sich bei der Frage des Sorgerechts bzw. Umgangsrechts zu verständigen. Das Umgangsrecht gibt den Berechtigten, dazu zählen u.a. die Eltern, Großeltern und Geschwister, die Befugnis, mit dem Kind in regelmäßigen Abständen in persönlichen Kontakt zu treten. Gestaltet sich die Einigung als schwierig, entscheidet das Familiengericht über Umfang und Ausübung des Umgangsrechts. Problematisch wird es in Fällen, in denen die Vaterschaft angezweifelt wird.

Eine Vaterschaft besteht im Rechtssinne, wenn der Mann zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkennt oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Aus diesen Gründen kann aber auch die Vaterschaft seitens des Mannes, der Mutter oder des Kindes angefochten werden. Dazu existiert eine Frist von 2 Jahren. Die Feststellung kann nur durch ein Gericht erfolgen. Hiervon hängen auch Fragestellungen zur Abstammung und des folgenden Erbrechtes ab.


Das Familienrecht umfasst komplizierte aber auch emotionale Themen, die es schwierig machen, einen sachlichen Überblick zu behalten. Deshalb ist es für eine vorteilhafte Einigung wichtig, eine neutrale Person als Rechtsbeistand und Vermittler einzusetzen.


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